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Berlin gegen Brüssel

Die Bundsregierung missachtet das EU-Recht und schadet damit Deutschland.

Nur zu gerne verweist die Bundesregierung bei schwierigen Aufgaben nach Brüssel. Aber es ist nicht mehr wegzuleugnen: Was in Brüssel akkurat und unter Abwägung auch der letzten Details zum Wohle der Menschen entschieden wird, wird in Berlin im nächtlichen Hauruckstil solange zerhackstückt, bis der Schaden unvermeidbar ist.

Beispiel 1: Die Visakatastrophe.
Eigentlich war die Lage im Jahr 2000 ganz einfach: Die Ukraine ist Nicht-EU-Land. Deutschland ist ein EU-Land. Das Schengener Abkommen verpflichtet das EU-Land Deutschland, seine Außengrenze mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen kriminelle Grenzgänger abzusichern. Diese Pflicht schien dem Grünen Außenminister, Joschka Fischer, allzu herzlos. Angeblich war die Leitlinie von der FDP geklaut: Im Zweifel für die Reisefreiheit“. Ärgerlich nur, dass das Grüne Gespann, Fischer-Vollmer von Freiheit und Zweifel so wenig versteht. Im Zweifel heißt nämlich, wenn man eine Wahl hat. Hier aber bestanden eindeutige Pflichten aus dem höherrangigen EU-Recht. Und Recht ist die Basis der Freiheit – aber auch das sieht der Grüne Übervater offenbar anders. Genau gegen diesen Fehlgedanken protestierte Otto Schily von Anfang an lautstark. Aber gegen das mächtige Außenministerium konnte er sich nicht durchsetzen. Und so kam es, dass eine Visaregelung getroffen wurde, mittels derer Schleusertrupps tausende von Kriminellen, Prostituierten und Wirtschaftsflüchtlingen nach Deutschland transportierten. Die dadurch verursachten Schäden wuchsen schnell ins Unermessliche. Angeblich alles nur ein Versehen – nur: der Bruch des EU-Rechts war kein Versehen, dies war blanke Absicht und der Vertrag von Schengen ist kein Zufallsprodukt, sondern ein durchdachtes Regelwerk. Allein dies wäre Grund genug, dass Vollmer sofort und Fischer, sobald er sich erklärt hat, zurücktreten.

Beispiel 2: Die Antidiskriminierungsrichtlinie:
Wer weiß, männlich und gesund ist, ist vor der grünen Seele unbedingt verdächtig, seinen Arbeitsplatz oder zumindest sein Eigenheim unredlich erworben zu haben. Nur so lässt sich erklären, dass die Grünen seit ihrem Regierungsantritt darauf hinwirkten, ein Antidiskriminierungsgesetz nach US-amerikanischem Vorbild zu verabschieden, auch wenn sie ansonsten eher gegen amerikanische Verhältnisse polemisieren. Was in Amerika eingeführt wurde, um schwarzen Kindern Zugang zu weißen Schulen und Universitäten zu ermöglichen, hat in Europa kaum einen realen Hintergrund. Bei der Vergabe von Mietwohnungen werden eher Lehrer, Musiker und Juristen als Farbige oder Homosexuelle benachteiligt. Bei der Jobvergabe dürfen Schwangere längst lügen und die wesentliche Diskriminierung sozial Benachteiligter findet in Deutschland sowieso lange vorher – in den Schulen statt. Statt aber endlich von einer Bildungsideologie abzulassen, in der die Vermittlung von sogenannten Sekundärtugenden Privatsache sei und somit nur denjenigen Schülern zugute kommt, die aus entsprechenden Elternhäusern stammen, soll lieber per Gesetz in die offenbar als grundböse angesehene Marktwirtschaft eingegriffen werden, in der jeder Vertragspartner bisher das Recht hatte, selbst zu entscheiden, mit wem er Verträge abschließt und mit wem nicht.
Die EU-Kommission verweigerte sich dem Grundanliegen nicht, real stattfindende Diskriminierungen zu bekämpfen. Anders als es die Bundesregierung aber vorgesehen hatte, behielt Brüssel die Vertragsfreiheit im Auge. Der Kompromiss, welcher in der Antidiskriminierungsrichtlinie zum Ausdruck kam, wollte der Rot-Grünen Bundesregierung gar nicht schmecken. Bis zuletzt hatte sie versucht, Verschärfungen durchzusetzen. Als dies nicht gelang, fing sie an, ein nationales Antidiskriminierungsgesetz zu schaffen, welches das Kind mit dem Bade ausschüttet. In Zukunft soll in Deutschland eine nahezu vollständige Beweislastumkehr stattfinden. Wer Arbeitsplätze vergibt oder Wohnungen vermietet wird in Zukunft nachweisen müssen, dass er ausschließlich legale Motive für die Auswahl hatte. Kann er das nicht nachweisen, werden hohe Strafzahlungen fällig. Damit ein solcher Nachweis gelingt, werden alle Unternehmen in Zukunft gerichtsfeste Prozeduren entwickeln und deren Einhaltung detailliert protokollieren müssen. Eine sich ausweitende Bürokratisierung der deutschen Wirtschaft wird die Folge sein.
Dabei wäre auch hier alles so einfach gewesen: die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU hätte nur eins zu eins umgesetzt werden müssen und alle hätten damit leben können.

Beispiel 3: Der Binnenmarkt.
Unbestritten ist der gemeinsame Binnenmarkt der Europäischen Union noch weit vor der Erweiterungsrunde vom Mai 2004 um zehn neue Mitgliedsstaaten der wichtigste funktionierende Motor für die Wirtschaft in Europa. Der Wettbewerb in Europa sorgt nicht nur dafür, dass deutsche Autos in Deutschland nun nicht mehr teurer sind als in Italien und dass die Preise für das Telefonieren auf einen Bruchteil der alten Bundesposttarife zusammengeschrumpft sind. Der Wettbewerb sorgt auch dafür, dass trotz aller Überregulierungen auf dem Deutschen Markt Deutsche Unternehmen so viele Güter in die anderen EU-Mitgliedsstaaten exportieren können, dass Deutschland 2004 Exportweltmeister werden konnte. Dieser Erfolg, der aus Freiheit zum Wettbewerb entsteht, könnte auch auf dem Dienstleistungssektor zu enormen Kostenreduktionen zum Wohle der Verbraucher führen. Wenn die deutschen Konsumenten dieses gesparte Geld dann wieder für neue Produkte ausgeben würden, könnte dies den Beginn einer neuen Aufschwungsphase werden. Daneben hätten es deutsche Dienstleister, z.B. in der erfolgreichen Versicherungsbranche, leichter, sich mit ihren Produkten im Ausland durchzusetzen, was wiederum zu neuen Jobs in Deutschland führen würde. Schließlich könnten insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sich aus ihrer Kreditabhängigkeit von den deutschen Banken befreien und Gelder überall in Europa aufnehmen. Wer die Auswirkungen von Basel-2 auf die eigenkaptialschwachen deutschen Unternehmen kennt, muss glühende Augen bekommen, wenn solch eine Option bereitsteht. Gerade weil die ersten Teile des Binnenmarktes ein so unbestrittener Erfolg sind, will die EU-Kommission den Binnenmarkt in den Bereiche Finanzen und Dienstleistungen vervollständigen und hat ein entsprechendes Wachstumsprogramm als Ersatz für den Lissabonprozess verabschiedet. Auch der EU-Ratspräsident, Jean-Paul Juncker, hat die Verwirklichung des Binnenmarktes zum einem Hauptziel seiner Amtszeit erklärt.
Gerhard Schröder aber hat anderes im Sinn. Statt der Verbraucher, der Dienstleistungsunternehmen und des finanzierungsbedürftigen Mittelstandes hat er seine Freunde bei Ver.di im Blick. Diesen ist die Absicherung der deutschen Tarife bei Friseuren oder im Reinigungsgewerbe wichtiger als die Entstehung neuer Arbeitsplätze. Deswegen interveniert die Bundesregierung mit aller Macht gegen die vorgeschlagene Dienstleistungsrichtlinie. Apodiktisch und kompromisslos hat der Bundeskanzler bereits verkündet, dass diese so nicht in Kraft treten werde. Nicht einmal die Zahl von fünf Millionen Arbeitslosen lässt ihn erweichen. Der nächste Bundestagswahlkampf kommt und Ver.di wird noch gebraucht. Auch wenn vor diesem nicht einmal nationalen sondern allein sozialdemokratische Egoismus eigentlich die Kernkompetenz der EU für den Binnenmarkt steht.

Mehr Brüssel ist sicher nicht dass allein seelig machende Konzept. Weniger Rot-Grün ist für Europa und vor allem für Deutschland unverzichtbar auf dem Weg zu neuem Wachstum und mehr Beschäftigung.

10.2.05 19:09
 


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